Steuerberatung.


Steuergestaltung.



Steuergestaltung ist Sachverhaltsgestaltung


Die Gestaltung des steuerlichen Schicksals eines Unternehmens oder einer Privatperson beginnt nicht mit der Abgabe der Steuererklärung. Zu diesem Zeitpunkt ist wenig mehr möglich als einen möglicherweise eingetretenen Schaden zu begrenzen.

Steuergestaltung setzt bei der Realisation von Sachverhalten und Lebenswirklichkeiten ein!

Ziel einer jeden Steuergestaltung ist die Minimierung der gesamten Steuerbelastung unter besonderer Berücksichtigung aller wirtschaftlichen Konsequenzen unternehmerischen Handelns. Eine optimale steuerliche Situation bedeutet letztlich wenig, wenn sich Erfolgsfaktoren wie Cash oder der Unternehmenswert negativ entwickeln. Effektive Steuergestaltung kann niemals das Primärziel sein, eine optimale steuerliche Strategie ist immer Teil eines wirtschaftlichen Gesamtkonzeptes.

Sachverhaltsgestaltung im Unternehmensbereich.


Unternehmerische Entscheidungen lassen sich grob in Routineentscheidungen und in Strategische Entscheidungen unterteilen. Zu den Routineentscheidungen zählen beispielsweise regelmäßig folgende Geschäftsvorfälle:
- An- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen.
- Entlohnung von Mitarbeitern (Gehälter, Dienstwagen, Beteiligungsmodelle, Altersversorgung uvm.)
- Gestaltung von Liefer- und Zahlungsbedingungen.
- Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen.
- Zahlung von Verbindlichkeiten, Fälligkeit von Forderungen.
- Berechnung und Dokumentation von pauschalen Aufwandspositionen.
- Aufnahme von Darlehen (Gesellschafterfinanzierung, Fremdfinanzierung, Partiarische Darlehen usw.)
- Dividenden und Gewinnverteilung an die Gesellschafter.
- Beantragung steuerlicher Zuschüsse und Förderungen.

Strategische Unternehmensentscheidungen treten dagegen i.d.R. meist nur fallweise auf. Beispielsweise wäre zu nennen:
- Verlagerung von Funktionen im Inland bzw. in das Ausland.
- Rechtsformwahl und Standortwahl.
- Aufdeckung Stiller Reserven.
- Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf.
- Einstellung oder Eröffnung neuer Geschäftsbereiche.
- Gestaltung von Kooperationsverträgen.
- Gestaltung von Nachfolgeregelungen (familiär und außerfamiliär).

Wann immer ein Handlungsbedarf absehbar ist oder vielleicht im Rahmen von Analysen erkannt wird, sollten auch die steuerlichen Aspekte der geplanten Maßnahmen beachtet werden. Nicht selten verkehrt sich eine ursprünglich vorteilhafte Alternative allein aufgrund ihrer steuerlichen Implikationen in das unerwünschte Gegenteil.

Sachverhaltsgestaltung im Privatbereich.


Im Bereich der privaten Vermögensverwaltung kommen nur selten Routineentscheidungen zum Tragen. Allenfalls in den Fällen von
- Vermietung und Verpachtung.
- Nutzung von Privatvermögen für die Einkünfteerzielung (PKW, Computer, Arbeitszimmer uvm.)
- Hobby- Börsenspekulante.

Wesentlich bedeutender, weil mit langfristigen Folgen für den Privaten Haushalte sind die strategischen Entscheidungen der Vermögensverwaltung:
- Übertragung von Vermögen auf die nachfolgende Generation bzw. den Ehepartner (Erbschaft- und Schenkungsteuer).
- An- und Verkauf von Grundvermögen.
- Vereinbarung von Niesbräuchen.
- Ferienhäuser und Jachten.
- Planung von Ruhestandsverträgen.

Sachverhaltsgestaltende Steuerberatung bedarf einer genauen Analysen der aktuellen Situation und der konsequenten Ausrichtung auf das gewünschte Ziel. Ausschlaggebend für Ihren Erfolg sind ein vertrauter Umgang mit dem steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Handwerkszeug und ganz besonders das Stellen der richtigen Fragen.

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